Konfirmandenarbeit
Die Konfirmandenarbeit selbst ist nicht Aufgabe des Schuldekanats, auch wenn diese deutlich mehr als nur den Schulbereich umfassen.
Dennoch ist die Konfirmandenarbeit häufiges Thema für Schuldekan/innen: Weil der traditionelle Mittwochnachmittag-Termine für Konfirmandenunterricht sich mit den Schulzeiten überschneiden kann. Für das Land Baden-Württemberg regelt eine Ergänzung zur Schulbesuchsverordnung, dass der Mittwochnachmittag für die 8. Klassen zum Zweck des Konfirmandenunterrichts frei gehalten werden muss. Sie finden diese Regelung im Gesetzblatt des Landes Baden Württemberg 8 (2009) S. 229. Das genannte Gesetzblatt können Sie online einsehen.
